Die niedersächsische Kommunalaufsicht hat den städtischen Doppelhaushalt 2023/24 ohne Auflagen genehmigt. Der Doppelhaushalt ist im März vom Rat der Stadt mit Unterstützung der SPD-Fraktion beschlossen worden ist. Er enthält viele wichtige Projekte wie die Einrichtung des Jugendparlaments und den Härtefallfonds für Energiekosten, in dessen Rahmen Vereine und Einrichtungen gefördert werden können, die Fördergelder von Bund und Land nicht in Anspruch nehmen können. „Mit dem Doppelhaushalt haben wir Anfang des Jahres auch ein zeitgemäßes Maßnahmenpaket für notwendige Investitionen sowie zur Abfederung der Energiekrise und zur Stärkung kultureller und sozialer Einrichtungen in unserer Stadt beschlossen“, sagt Christoph Bratmann, Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion.
„Dass die Kommunalaufsicht die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Braunschweig weiterhin als gegeben ansieht und den städtischen Haushalt auch in diesem schwierigen Jahr genehmigt hat, ist ein Beweis für den verantwortungsvollen Umgang von Politik und Verwaltung mit den städtischen Finanzen.“ Erneut sei der Spagat zwischen Einsparungen und notwendigen Ausgaben gelungen. „Im Gegensatz zur CDU-Fraktion ist uns als SPD bewusst, dass eine langfristig funktionierende städtische Infrastruktur Investitionen benötigt“, so Bratmann weiter. Der Investitions- und Sanierungsstau aus der Ära der Ratsmehrheit von CDU und FDP sei nach wie vor spürbar und seine Behebung stelle weiterhin eine große Herausforderung für die städtische Haushaltspolitik dar. So müssen auch weiterhin Straßendecken, Straßenbahngleise, Kanalnetze und städtische Gebäude in erheblichem Maße saniert werden. Christoph Bratmann bekräftigt: „Dass in Braunschweig investiert wird, ist deutlich spürbar. Insbesondere nach dem coronabedingten Stillstand geht es in unserer Stadt kulturell, sozial und verkehrlich merklich voran.“ In Sachen Mobilitätswende, soziale Unterstützungsleistungen und Freizeitangebote brauche man sich hinter anderen Großstädten nicht zu verstecken.
Die niedersächsische Kommunalaufsichtsbehörde ist das Landesministerium für Inneres und Sport. Es stellt die Erfüllung der kommunalen Pflichtaufgaben sicher und ist auch als Finanzaufsicht tätig. In diesem Rahmen prüft es die Haushaltspläne der Kommunen in Bezug auf Einnahmen und Ausgaben und ihre Wirtschaftlichkeit.