Petitionsübergabe an Christoph Bratmann

In der aktuellen Plenarwoche des Niedersächsischen Landtages soll das neue Kindertagesstättengesetz (KitaG) beschlossen werden, welches neben der Beitragsfreiheit ab August einige weitere Änderungen wie z.B. die Neuregelung der vorschulischen Sprachförderung enthält.

Als Bildungspolitiker war Christoph Bratmann an den intensiven Beratungen im Kultusauschuss beteiligt und führte zudem viele Gespräche zu diesem Thema vor Ort in Braunschweig. Dabei wurde deutlich, dass die Verlagerung der vorschulischen Sprachförderung von der Schule an die Kindertagesstätten insgesamt große Zustimmung erfährt. Dennoch werden aber Probleme bei der Umsetzung in die Praxis befürchtet, die es möglichst zu vermeiden gilt. Deshalb traf sich Bratmann in dieser Woche mit Cornelia Schwoch von der Kita Morgenstern und Frau Ulrike Eberhard vom Kindergarten SieKids Ackermäuse, die dem Politiker eine Petition übergaben.

In der vorgelegten Petition, die von 91 Personen unterzeichnet wurde heißt es wörtlich:

Der vorliegende Gesetzesentwurf für das KiTaG muss erneut geprüft und nachgebessert werden. Die fachliche Begleitung der pädagogischen Mitarbeiterinnen soll weiterhin durch das DialogWerk in seiner trägerunabhängigen und trägerübergreifenden Form erfolgen. Die bis heute entwickelten Qualitätstandarts müssen erhalten bleiben, um „Sprachbildung in der Qualität anzubieten, die für ihre Lerngruppe erfolgsversprechend ist.“

Von den Geldern, die für die vorschulische Sprachförderung geplant sind entfallen nach dem neuen KitaG 85% auf die Einstellung von Fachkräften und 15% auf die Fachberatung. Dadurch entstand die Sorge, dass Beratungseinrichtungen wie das DialogWerk nicht mehr zu finanzieren sind. Da die Fachberatung bei der vorschulischen Sprachförderung aber vor allem in der Phase des Übergangs weiterhin dringend gebraucht wird, wird dem Anliegen der Petition nachgekommen werden. Christoph Bratmann dazu: „Gemeinsam mit anderen Abgeordeten habe ich mich erfolgreich dafür eingsetzt, dass die Mittelverteilung für einen Übergangszeitraum von drei Jahren flexibel und bedarfsorientiert erfolgen kann. Die Weiterführung der Fachberatung in Braunschweig und andernorts ist damit gesichert.“