
Davon kann auch die gesamte Schulentwicklungsplanung im in der Region Braunschweig profitieren!“, sagt der Braunschweiger SPD-Landtagsabgeordnete Christoph Bratmann.
Nach dem von den Fraktionen von SPD und Grünen vorgelegten Gesetzentwurf soll die Mindestzügigkeit für die Einrichtung von Gesamtschulen von 5 auf 4 gesenkt werden – dreizügige Gesamtschulen sollen zusätzlich dann errichtet werden dürfen, wenn am Schulstandort keine weitere Schule im Sekundarbereich I vorliegt oder eine andere Gesamtschule unter zumutbaren Bedingungen nicht erreichbar ist. „Viele Kommunen führen aufgrund der zurückgehenden Schülerzahlen eine intensive Debatte über Schulstandorte. Die jetzige Änderung des Schulgesetzes ermöglicht eine ganz neue Diskussion über Standorte und qualitative Angebote vor Ort“, so Bratmann, der Mitglied im Kultusausschuss des niedersächsischen Landtages ist.
Auch eine weitere Ankündigung der zuständigen Ministerin Frauke Heiligenstadt freut Christoph Bratmann besonders: „Wir wollen gerade Gesamtschulen vornehmlich als echte Ganztagsschulen führen – dafür wird jetzt ein Stufenplan entwickelt, um die Finanzierung sicherzustellen“. Dieses wird in Braunschweig insbesondere an der IGS in Volkmarode dringend erwartet, da die nach 2008 gegründeten Gesamtschulen vom Land nicht mit gebundener Ganztagsbetreuung ausgestattet wurden. Die Schulgesetznovelle wird indessen parlamentarisch so beraten, dass das Gesetz zum 1. August 2013 in Kraft treten kann.
„Damit lösen wir ein zentrales Wahlversprechen ein: Die Diskriminierung der Gesamtschulen in Niedersachsen wird beendet. Die SPD schafft mit Ministerin Heiligenstadt an der Spitze damit die Grundlage für mehr Chancengleichheit in der Bildung in Niedersachsen. Damit werden die Rahmenbedingungen für die Einrichtung von Gesamtschulen endlich auf eine gleichberechtigte Basis mit anderen Schulformen gestellt! „Für die Schulträger besteht damit endlich mehr Entscheidungsfreiheit“, betont Christoph Bratmann und ergänzt:„Wir geben den Kommunen damit die Möglichkeit die Schullandschaft vor Ort stärker an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler und den Wünschen der Eltern auszurichten.“
Zur Schulgesetznovelle gehört auch, dass an den integrierten Gesamtschulen das Abitur nach 9 Jahren wieder eingeführt werde. Dies entspräche dem pädagogischen Konzept an IGS´en weitaus mehr. Nunmehr könne der Elternwille erst wirklich respektiert werden und es gäbe die Entscheidungsfreiheit, wer wo und in welcher Schnelligkeit das Abitur machen wolle. „Kinder lernen unterschiedlich, deshalb ist es sinnvoll, unterschiedliche Wege zum Abitur zu ermöglichen“, so Bratmann abschließend.