
Dennoch droht die Eröffnung weiterer Spielstätten in unserem Stadtbezirk, da der Bezirksratsbeschluss rechtlich nicht bindend ist. Es ist jedoch außerordentlich notwendig, im Vorfeld auf die Gefahren wie Spielsucht, soziale Folgen und Kosten hinzuweisen, die mit der Errichtung weiteren Spielstätten verbunden sind. Grundsätzlich muss auch angemerkt werden, dass es in der Stadt Braunschweig im Vergleich zum Land überdurchschnittlich viele Spielhallen gibt. Außerdem beinhaltet das Vergnügungskonzept erneut eine Ungleichbehandlung der Stadtteile, da in der Verwaltungsvorlage im Westlichen Ring zahlreiche Standorte als geeignet angesehen werden, während die Errichtung von Spielhallen im Östlichen Ring gar nicht vorgesehen ist.
Der Bezirksrat hält in seiner Stellungnahme den Spielhallenstandort Fabrikstraße aufgrund der Nähe zu den Jugendzentren Nexus und Drachenflug für ungeeignet. Darüber hinaus stehen die Ziele der Sozialen Stadt und der Modellprojekte, die in unmittelbarer Nähe der Fabrikstraße befinden, in einem Widerspruch zu der geplanten Ausweisung von Vergnügungsstätten. Auch den geplanten Standort Pippelweg lehnt der Bezirksrat ab, da dieser sich im Sanierungsgebiet befindet und damit den Zielen sowie Mitteln der sozialen Stadt widerspricht. Die Nutzung von Glücksspielautomaten darf nicht in unmittelbarer Nähe zu religiösen Institutionen und Schulen stattfinden. Deshalb sind auch die vorgeschlagenen Standorte Varentrappstraße (Nähe zu einer Moschee) sowie Celler Straße (Realschule Maschstraße/Diesterwegschule/Realschule Sidonienstraße) nicht geeignet.
Stefan Hillger,
Vorsitzender der SPD-Fraktion im Stadtbezirk Westliches Ringgebiet